Printmedien bleiben in bestimmten Kontexten unverzichtbar – etwa auf Veranstaltungen, im direkten Austausch oder als haptisch wirksames Werbemittel – auch wenn ihre Bedeutung im Kommunikationsmix insgesamt abnimmt.
DIN-A4-Broschüren dienen der informativen und gestalterisch konsistenten Aufbereitung komplexer Inhalte. Sie können sowohl gedruckt als auch als barrierefreies Web-PDF bereitgestellt werden. Für beide Anwendungsformen stehen offene InDesign-Vorlagen zur Verfügung, die eine einfache Weiterbearbeitung ermöglichen. Sämtliche gestalterischen Rahmenbedingungen sind darin verbindlich definiert – darunter Absatz- und Zeichenformate, Schriftgrößen, Zeilenabstände, Spaltenbreiten, Bildgrößen und festgelegte Weißräume. Darüber hinaus enthalten die Vorlagen die Corporate Design-Farben – für Print im CMYK- und für digitale Anwendungen im RGB-Farbraum.
Print- und Webversionen folgen einem gemeinsamen Gestaltungskonzept, unterscheiden sich jedoch in der Umsetzung deutlich. Printlayouts arbeiten mit bewusst gesetztem Weißraum im Seitenaufbau – etwa durch flexible Abstände zwischen Introtext, Fließtext und Bildern –, was eine offene, luftige Gestaltung ermöglicht. In der Webversion entsteht der Weißraum hingegen durch die einspaltige Textführung, deren Breite zugunsten einer guten Lesbarkeit reduziert ist und nicht den gesamten Inhaltsbereich ausfüllt.
Die Indesignvorlagen für digitale Broschüren und Flyer wurden nach den grundlegenden Prinzipien barrierefreier Gestaltung erstellt und aufbereitet. In den vorliegenden Dateien wurde eine klare Lesereihenfolge unter Berücksichtigung der Headline-Hierarchie umgesetzt, wodurch eine logische Gliederung der Inhalte gewährleistet wird. Darüber hinaus sind die einzelnen Bestandteile als strukturierte Artikel eingebunden, was für die Erstellung eines korrekt aufgebauten Strukturbaums im barrierefreien PDF von zentraler Bedeutung ist. Dekorative Elemente wurden eindeutig gekennzeichnet, um eine klare Unterscheidung zu den inhaltlich relevanten Informationen zu ermöglichen. Inhaltlich relevante Bilder sind mit Alternativtexten zu versehen, die für Nutzer*innen assistiver Technologien unerlässlich sind.
Für künftige Versionen ist es wichtig, diese Vorgehensweise konsequent fortzuführen, um die Barrierefreiheit durchgängig sicherzustellen. Zusätzlich sollten Infografiken redaktionell beschrieben werden, damit die darin enthaltenen Informationen auch für Personen zugänglich sind, die auf unterstützende Technologien angewiesen sind. Die konsequente und nachvollziehbare Strukturierung aller Inhalte bildet dabei das Fundament für eine barrierefreie und nutzerfreundliche Gestaltung digitaler Medien.
Die Indesigndatei der Flyervorlage liegt sowohl in einer Druck- als auch in einer Webversion vor. Gestalterisch orientiert er sich eng an den DIN-A4-Broschüren: Die Layoutstruktur, Farbdefinitionen und die Schriftschnitte werden daraus abgeleitet und angepasst. So entsteht ein durchgängiges visuelles Erscheinungsbild.
Im Unterschied zur Broschüre sind beim Flyer alle Textrahmen, Infoboxen und Infografiken innerhalb des festgelegten Satzspiegels zu platzieren. Farbflächen und Illustrationen dürfen darüber hinaus auch außerhalb des Satzspiegels angelegt werden, wobei Illustrationen nur dann aus dem Satzspiegel herausragen sollten, wenn es für die visuelle Wirkung notwendig ist. Bilder dürfen bis an den Seitenrand gesetzt werden.
Da ein Flyer nur begrenzten Raum bietet und der Weißraum für eine luftige Gestaltung wesentlich ist, darf optional eine Innenseite vollflächig farbig hinterlegt werden. Im Unterschied zur ‚Broschüre‘ ist hier ausschließlich der Einsatz einer Primärfarbe (Petrol oder Türkis) zulässig.
Innerhalb von Anzeigen sollte das Logo immer zweifarbig (positiv) eingesetzt werden. Sofern das Bild hell genug ist, darf das Logo ohne Hinterlegung auf das Bildmotiv gesetzt werden. Sofern das Bild zu dunkel oder unruhig ist, wird eine weiße Hinterlegung des Logos notwendig.
Für die Platzierung des BMZ Logos ist eine weiße Hinterlegung in Form eines Labels am unteren rechten Seitenrand vorgesehen. Dabei muss der Schutzraum des BMZ Logos berücksichtigt werden.